Rechtsberatung

Montag bis Freitag:
9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Socialmedia

Twitter: @kanzlei_aleiter

 

Kontakt

Rechtsanwalt Elisabeth Aleiter
Schubertstraße 6
80336 München

Anfahrtsbeschreibung

 

Telefon: 089 / 29 16 14 23

Fax: 089 / 29 16 14 37

elisabeth.aleiter@kanzlei-aleiter.de

 

Visitenkarte

Erbrecht für Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und Privatklienten

Der Unternehmer, Selbständige, Freiberufler kann das Fortbestehen seiner Firma in der von ihm gewünschten Form nur bewerkstelligen, wenn er in seiner Verfügung von Todes wegen, seinem Testament, seinem Erbvertrag oder dem gemeinschaftlichen Erbvertrag rechtssicher den gewünschten Erbfall darstellt. Es wird in aller Regel eine Trennung zwischen Firmenvermögen und Privatvermögen erforderlich sein. Die Formulierungen sollte ein Anwalt gestalten. Das Abschreiben von Mustern aus Büchern oder dem Internet führt meist zu schweren Fehlern und damit meist auch zu Rechtsstreitigkeiten.

In vielen Fällen ist auch die Gründung einer Stiftung überlegenswert.

Ein noch wichtigeres Thema stellen im Rahmen der eigenen Vorsorge allerdings die Generalvollmacht, Patientenverfügung und die Betreuungsverfügung dar. Der Unternehmer muss für den Fall, dass er verhindert ist (Unfall, Krankenhausaufenthalt, Demenz, Alzheimer schon ab 40 möglich) Personen bestimmen, die sofort und ohne Einschränkungen handeln können. Selbstverständlich muss auch bestimmt werden, was im dauernden Krankheits-und Pflegefall getan werden muss (Patienten-und Betreuungsvollmacht).

Privatklienten sollten sich ebenfalls gut überlegen, wem Sie welche Gegenstände vererben möchten (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament). Für den Privatklienten sind Generalvollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ebenfalls dringend überlegenswert.

Erbrechtsprozess

Ich vertrete seit gut 20 Jahren Mandanten im Miterbenprozess, im Prozess zwischen Pflichtteilsberechtigten und Erben oder zu Fragestellungen der Testamentsauslegung im Rahmen eines Erbrechtsprozesses. Ein Prozess will gut überlegt sein und dauert meist sehr lange. Wenden Sie sich an mich und nutzen Sie eine Stunde kostenlose Erstberatung.

Steuerstrafrecht im Erbrecht

Wer vererben möchte sollte sein Vermögen kritisch prüfen und bei Vorliegen von Schwarzgeld dringend die Selbstanzeige erwägen. Wird das Problem nicht vor dem Erbfall aus der Welt geschafft, droht der Erbe dieses Problem zu erben u.U. ohne es zu wissen. Auch hier gilt leider, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dass auch eine richtige Selbstanzeige sich schwierig gestaltet, weiß man spätestens seit dem Fall Hoeneß. Hier ist anwaltlicher Rat unverzichtbar.

 

Wenden Sie sich als Unternehmer, Selbständiger Freiberufler und Privatklient mit Ihren Fragen an mich und nutzen Sie eine Stunde kostenlose Erstberatung.